Stellungnahme

Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sichern!

Als ASG Mecklenburg-Vorpommern fordern wir die Überarbeitung bundesgesetzlicher Regelungen, mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum im Hier und Jetzt und für die Zukunft zu sichern!

Die stetig sinkende Zahl an Haus- und Fachärzten im ländlichen Raum ist alarmierend. Aus gewünschten Praxisübergaben – gerade von ausscheidenden Hausärzten – werden häufig Praxisschließungen. Als zu unattraktiv werden die Arbeits- und Lebensbedingungen von potenziellen Nachfolgern wahrgenommen. Finanzielle Anreize während des Studiums und/oder für Praxisübernahmen scheinen nicht die gewünschte Wirkung zu erreichen.

Noch schwieriger ist die Versorgung durch Fachärzte sicherzustellen. Freiwerdende Praxen werden nicht mehr besetzt. Bekommt ein Facharzt die Zulassung, so ist diese nicht an den Ort der bisherigen Praxis gebunden, sondern gilt für eine festgelegte Region. Innerhalb dieser wird sich dann häufig für eine Verlegung der Praxis in das nächste Oberzentrum entschieden. Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Bereich erfahren dadurch zunehmend eine Unterversorgung vor Ort.

Bei der Ermittlung des Bedarfs von Haus- und Facharztpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung werden selbst in touristischen Hochburgen nur die Anzahl der gemeldeten Einwohner berechnet. Gerade in der Hochsaison führt dies zu langen Wartezeiten für eine gesundheitsförderliche Behandlung oder Akutbehandlung in den Arztpraxen.

Als Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen MV befürworten wir die Erarbeitung innovativer Konzepte für die Erhaltung bzw. den Aufbau einer guten und nachhaltigen Gesundheitsversorgung in Flächenländern. Praxiszulassungen müssen in Zukunft an bestehende Praxisstandorte oder deren nähere Umgebung gebunden werden. Zudem muss die Ermittlung des Bedarfs von Haus- und Facharztpraxen auch die touristischen Übernachtungszahlen mit einbinden. Touristische Ballungszentren können ansonsten nicht den gesundheitlichen Versorgungsbedarfs der einheimischen Bevölkerung abdecken. Dazu bedarf bundesgesetzlicher Änderungen.